Filmaufnahmen und Fotografie
Sehr geehrte Kongressbesucher,
im Rahmen des Deutschen Interdisziplinären Notfallmedizin Kongresses werden Film- und Bildaufnahmen vom Veranstalter angefertigt, die im Sinne der Wahrung des öffentlichen Interesses und des Interesses des Veranstalters an einer Berichterstattung über diese und nachfolgende Veranstaltungen begründet sind. Hierbei kommt das Kunsturhebergesetz (gem. § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG) zur Anwendung, das nach neuer Rechtsprechung nicht von der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) überlagert wird. Aufnahmen werden unter Inanspruchnahme der zuvor beschriebenen Interessenslage angefertigt.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter unter datenschutz@mcn-nuernberg.de zur Verfügung